Fristlose Kündigung der Geschäftsführerin eines Vereins
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Geschäftsführerin eines Vereins aufgrund illoyalen Verhaltens gegenüber dem Vereinspräsidenten wirksam sein kann.
Sachverhalt:
Die Klägerin war als Geschäftsführerin bei dem beklagten Verein beschäftigt. Nach Differenzen mit dem Vereinspräsidenten rief die Klägerin die Vereinsmitglieder zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Ziel der Abwahl der Vereinsspitze auf.
Entscheidung:
Das BAG hat die fristlose Kündigung der Klägerin durch den Verein für wirksam erklärt. Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten der Klägerin eine schwere Pflichtverletzung darstellte und die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstörte.
Praxishinweis:
Die Entscheidung des BAG ist für Vereine und Verbände von Bedeutung, die mit illoyalem Verhalten von Geschäftsführern oder anderen leitenden Angestellten umgehen müssen. Das Gericht hat klargestellt, dass ein solches Verhalten eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
BAG, Urteil vom 1.6.2017 – 6 AZR 720/15
Volltext: https://openjur.de/u/2132523.html
Über den Autor
Rechtsanwalt Marcel Wack ist in Kirchhain tätig und spezialisiert auf Arbeitsrecht und Erbrecht. Er berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Privatpersonen bei Kündigungen, Arbeitsverträgen, Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzungen.
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