Marcel Wack, Anwalt Arbeitsrecht – Lösungen für Ihr Anliegen


Rechtsanwalt Marcel Wack

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Kirchhain stehe ich Ihnen mit umfassendem Know how, Expertise und individueller Beratung zur Seite - egal ob Sie Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder leitende Angestellte sind.

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, und ich biete Ihnen als Rechtsanwalt mit Erfahrung im Arbeitsrecht maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anliegen.

Vertrauen Sie auf kompetente Unterstützung rund um die Beendigung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen und weitere arbeitsrechtliche Fragen.

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als Arbeitnehmer?
  • Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Unternehmen oder wurden Sie entlassen?
  • Fehlt die Zahlung von Lohn oder Überstunden?
  • Steht Ihnen eine Auseinandersetzung bezüglich einer Abmahnung oder eines Aufhebungsvertrags bevor?

Sollten diese oder andere Herausforderungen im Arbeitsrecht Ihre Situation beschreiben, zögern Sie nicht, sich an mich, Ihren Anwalt für Arbeitsrecht Marcel Wack, zu wenden.

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  • Haben Sie Fragen zu arbeitsrechtlichen Beendigungsverfahren oder zur Zulässigkeit von Abmahnungen?
  • Benötigen Sie Unterstützung bei der Gestaltung rechtskonformer Arbeitsvereinbarungen oder haben Sie Fragen zu aktuellen Gesetzesänderungen?

Als Ihre Rechtsstütze im Arbeitsrecht helfe ich Ihnen, optimale und gesetzeskonforme Entscheidungen für Ihr Unternehmen in Kirchhain und Umgebung zu treffen.

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Kündigung erhalten – was jetzt?

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Unternehmen erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Nach § 622 BGB endet das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine genaue Regelung hierzu finden Sie hier im Paragraphen 622 BGB.. Diese Fristen bestimmen, wie lange die Kündigung spätestens vor dem Beendigungszeitpunkt ausgesprochen werden muss – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das Einhalten dieser Fristen ist eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.

Anwalt Arbeitsrecht Kündigung
Als Anwalt Arbeitsrecht mit fundierter Erfahrung unterstütze ich Sie kompetent bei allen Fragen und Bereichen rund um das Arbeitsrecht.

Haben Sie Fragen zum Thema Arbeitsrecht?
Dann kontaktieren Sie mich gerne unter: +4964229384838 oder per E-Mail: info@marcel-wack

Eine Kündigung trifft Betroffene oft unerwartet und wirft viele Fragen auf. Neben der Einhaltung der Frist ist es wichtig zu wissen, welche Form die Kündigung haben muss, damit sie rechtlich wirksam ist. Grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich erfolgen und eigenhändig vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Eine mündliche oder per E-Mail übermittelte Kündigung reicht nicht aus.

Außerdem sollten Sie genau prüfen, ob im Kündigungsschreiben alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Fehlt zum Beispiel die Kündigungsfrist oder ist die Kündigung nicht klar formuliert, kann dies die Wirksamkeit infrage stellen.

Besonders heikel ist die Kündigung in der Probezeit. Hier gelten kürzere Fristen und der Kündigungsschutz ist eingeschränkt. Dennoch dürfen auch hier keine willkürlichen oder diskriminierenden Gründe vorliegen.

Zudem kann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder soziale Kriterien nicht berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern und Arbeitsverhältnisse, die länger als sechs Monate bestehen.

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, die Sie für ungerechtfertigt halten, ist schnelles Handeln ratsam. Eine rechtzeitige Prüfung und Beratung sind entscheidend, um Ihre Rechte zu schützen.

Ich unterstütze Sie mit einer kompetenten Beratung dabei, Ihre individuelle Situation zu bewerten und die richtigen Schritte einzuleiten – von der Überprüfung des Kündigungsschreibens bis zur Klageerhebung.

Damit Sie Ihre Rechte wahren können, sollten Sie sich frühzeitig eine qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen Anwalt einholen.

Kündigungsschutzklage – was Sie zur Drei-Wochen-Frist wissen müssen

Eine solche Entlassung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Arbeitsverhältnis rechtlich wirksam beendet ist. Auch wenn Ihr Unternehmen Ihnen die Kündigung schriftlich überreicht oder zusendet, besteht die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren – mithilfe einer Kündigungsschutzklage.

Damit diese Klage Erfolg haben kann, müssen Sie eine wichtige gesetzliche Frist beachten:
Ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, haben Sie exakt drei Wochen Zeit, um Klage bei den zuständigen Arbeitsgerichten einzureichen.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Entlassung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig wäre. Eine Klage muss innerhalb dieser Frist bei den Arbeitsgerichten eingereicht werden, um Ihre Rechte geltend zu machen. Eine nachträgliche Klage ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich (z. B. wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben).

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen rechtswidrig und damit angreifbar sein. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Kündigungsschutz.

Kündigung Anwalt Arbeitsrecht
Nach einer Beendigung: Prüfen Sie, ob Ihr Schutz vor Vertragsauflösung verletzt wurde.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Der allgemeine Kündigungsschutz gilt, wenn:

  • Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und
  • in Ihrem Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind.

In diesem Fall darf das Unternehmen nur kündigen, wenn ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund vorliegt. Kündigungen ohne ausreichende Begründung sind dann unwirksam.

Typische Fehler bei Kündigungen:

  • fehlende oder ungenaue Begründung
  • keine vorherige Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung
  • fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Besonderer Kündigungsschutz

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für bestimmte Arbeitnehmergruppen ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser soll besonders schutzwürdige Beschäftigte vor einer Kündigung durch das Unternehmen bewahren. In diesen Fällen ist eine Kündigung nur unter besonders engen Voraussetzungen oder mit ausdrücklicher Zustimmung einer zuständigen Behörde zulässig.

Kündigungsschutz Anwalt Arbeitsrecht
Kündigung nur mit besonderem Schutz und behördlicher Zustimmung.

Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz:

  • Schwangere und Mütter im Mutterschutz: Kündigungsschutz vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt; Beendigung nur mit behördlicher Zustimmung möglich.
  • Beschäftigte in Elternzeit: Kündigungsschutz ab Anmeldung der Elternzeit bis zum Ende; nur mit Genehmigung der Behörde.
  • Menschen mit Schwerbehinderung: Beendigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts wirksam.
  • Pflegende Angehörige: Kündigungsschutz während Pflegezeit; Kündigung nur mit behördlicher Genehmigung.
  • Betriebsratsmitglieder: Ordentliche Kündigung während der Amtszeit und bis zu einem Jahr danach ausgeschlossen.
  • Auszubildende nach der Probezeit: Beendigung nur aus wichtigem Grund möglich; ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Marcel Wack - Anwalt Arbeitsrecht aus Kirchhain
Rechtzeitig handeln – ich berate Sie als Anwalt für Arbeitsrecht

Egal ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Streit um eine Arbeitsvereinbarung – ich biete Ihnen eine individuelle Beratung, prüfe mit umfassendem Know How und Expertise Ihren Fall persönlich, berate Sie zu Ihren Möglichkeiten und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Perspektive, die Ihren beruflichen und persönlichen Zielen entspricht.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Kündigung in der Probezeit

Auch während der Probezeit ist eine Kündigung möglich – allerdings mit verkürzter Frist. Dennoch gilt auch hier: Die Kündigung muss formell korrekt sein, und eine Diskriminierung oder treuwidrige Kündigung kann angegriffen werden.

Fristlose Kündigung: Sofortiger Handlungsbedarf

Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Grundlage hierfür ist der Paragraph 626 bgb, der regelt, dass ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden kann. Voraussetzung ist ein besonders schwerwiegender Grund, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Zudem muss die Kündigung innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat.In solchen Fällen ist eine schnelle rechtliche Beratung entscheidend, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Weitere Informationen finden Sie im § 626 BGB

Was ist mit Abfindung und Sperrzeit?

Viele Kündigungsschutzklagen enden oft mit einem gerichtlichen Vergleich – der häufig auch die Zahlung einer angemessenen Abfindung beinhaltet. Auch das kann ein sehr wichtiges und erstrebenswertes Ziel Ihrer Klage sein, um eine für beide Seiten faire Lösung zu erreichen.

Achtung: Wenn Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. Lassen Sie sich auch in diesem Fall vorher anwaltlich beraten.

Nachweisgesetz 2022: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Seit dem 1. August 2022 gilt das neue Nachweisgesetz (NachwG). Es verpflichtet Unternehmen dazu, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten – nicht nur in Arbeitsvereinbarungen, sondern auch als eigenständige Dokumentation.

Das Ziel: mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Beschäftigte. Wer gegen die Pflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

Anwalt Arbeitsrecht Kirchhain
Unternehmen sollten sorgfältig prüfen, ob die Anforderungen des Nachweisgesetzes eingehalten wurden – im Zweifel unterstützt Sie dabei ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Know How und Erfahrung

Was ist neu?

Das neue Gesetz erweitert die Informationspflichten des Arbeitgebers deutlich. 

Neben den bisherigen Angaben wie Arbeitsort, Arbeitszeit und Entgelt muss das Unternehmen nun auch Auskunft geben über:

  • Beginn, Dauer und ggf. Ende der Probezeit
  • Kündigungsfristen und Verfahren zur Kündigung
  • Ruhezeiten, Pausen und Überstundenregelungen
  • Schichtsysteme, Einsatzrhythmen, Bereitschaftsdienste
  • Hinweise zu Fortbildungen und Weiterbildungsverpflichtungen
  • Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge
  • Geltung von Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Form und Frist von Klagen gegen eine Kündigung

Wichtig: Diese Angaben müssen schriftlich erfolgen – eine elektronische Übermittlung reicht nicht aus. Mündliche Absprachen oder PDF-Dokumente per E-Mail sind also nicht rechtskonform.

Pflichten für Arbeitgeber – und mögliche Folgen bei Verstößen

Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Pflichtangaben korrekt und vollständig sind. Bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz kann ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro verhängt werden.

Auch fehlerhafte oder unvollständige Arbeitsverträge können im Streitfall zu rechtlichen Nachteilen führen – etwa bei Kündigungen, Vergütungsansprüchen oder Arbeitszeiten.

Das Unternehmen hat je nachdem, welche Angabe betroffen ist, vom ersten Tag der Arbeitsleistung bis zu einem Monat nach vereinbartem Beginn des Arbeitsverhältnisses Zeit, die Nachweise zu erbringen. Die Niederschrift muss schriftlich erfolgen und kann nicht elektronisch übermittelt werden.

Chancen für Arbeitnehmer

Beschäftigte erhalten durch das neue Gesetz mehr Klarheit über ihre Rechte und Pflichten. Unklare Vertragsklauseln oder fehlende Informationen können aufgedeckt und korrigiert werden. Bei Streitigkeiten mit dem Unternehmen können diese Nachweise entscheidend sein. Der Arbeitnehmerschutz sorgt dafür, dass Arbeitnehmer klare Rechte haben und sich gegen unfaire Praktiken am Arbeitsplatz wehren können.

Handlungsempfehlungen:

Für Arbeitnehmer:

  • Fragen Sie gezielt nach einer schriftlichen Dokumentation Ihrer Arbeitsbedingungen.
  • Prüfen Sie die Unterlagen sorgfältig – oder lassen Sie sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen.
  • Achten Sie insbesondere auf Regelungen zu Arbeitszeit, Kündigung und Überstunden.

Für Arbeitgeber:

  • Überprüfen Sie Ihre bestehenden Arbeitsverträge auf Vollständigkeit.
  • Erstellen oder überarbeiten Sie ein Muster, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält.
  • Sorgen Sie für eine fristgerechte und schriftliche Übergabe der Dokumente.
  • Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten – so vermeiden Sie Bußgelder und Konflikte.

Fazit: Neue Pflichten, aber auch mehr Klarheit

Das Nachweisgesetz bringt erhöhte Anforderungen, schafft aber auch mehr Struktur und Transparenz im Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber müssen ihre internen Prozesse anpassen, während Arbeitnehmer von neuen Ansprüchen und besseren Informationsrechten profitieren.

Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht aus Kirchhain unterstütze ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber dabei, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und rechtssicher umzusetzen – von der Gestaltung klarer Arbeitsverträge bis hin zur Durchsetzung von Kündigungsschutz und Einhaltung gesetzlicher Fristen. Dabei lege ich großen Wert darauf, individuelle und praktikable Lösungen zu entwickeln, die sowohl den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen als auch die persönliche Situation berücksichtigen.

Eine rechtzeitige und individuelle Beratung hilft, Konflikte frühzeitig zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden und für langfristige Sicherheit sorgen. So können Sie mit gutem Gewissen und mehr Sicherheit in Ihre berufliche Zukunft blicken – denn fundiertes Wissen und rechtlicher Schutz sind die beste Basis für ein vertrauensvolles und dauerhaft erfolgreiches Arbeitsverhältnis.

Zögern Sie nicht, bei Unsicherheiten schnell und unkompliziert rechtlichen Rat einzuholen – eine zuverlässige Beratung lohnt sich in jedem Fall.

(FAQ) Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Wann sollte ich mich rechtlich beraten lassen?

Sobald Unsicherheit über Rechte oder Pflichten im Arbeitsverhältnis besteht –
zum Beispiel bei einer Kündigung, einem neuen Arbeitsvertrag, einer Abmahnung oder einem Aufhebungsvertrag.

Je früher Sie rechtliche Klarheit haben, desto besser lassen sich Nachteile vermeiden.

Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?

Ein Arbeitsvertrag sollte die wichtigsten Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses klar regeln. Dazu gehören unter anderem Beginn, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Probezeit sowie Kündigungsfristen.

Seit dem Inkrafttreten des Nachweisgesetzes im August 2022 sind viele dieser Informationen vom Unternehmen zusätzlich schriftlich festzuhalten – und zwar in Papierform, nicht per E-Mail oder PDF.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die wichtigste Frist ist die 3‑Wochen‑Frist nach einer Kündigung.

Auch beim Nachweisgesetz müssen Unternehmen Fristen einhalten – z. B. ab dem ersten Arbeitstag.

Was bedeutet eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formelle, schriftliche Warnung. Sie kann die Grundlage für eine spätere Kündigung sein und sollte unbedingt rechtlich geprüft werden.

Ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Das kann sein – aber nicht immer. Ein Aufhebungsvertrag kann Nachteile bringen, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie ihn vorher prüfen.

Gilt das Nachweisgesetz auch rückwirkend?

Ja. Arbeitnehmer können auch nachträglich eine schriftliche Dokumentation der Arbeitsbedingungen verlangen. Unternehmen und leitende Angestellte müssen diese dann fristgerecht aushändigen.

Was gilt bei Überstunden?

Überstunden müssen vereinbart oder angeordnet sein. Sie sind oft zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen – abhängig vom Vertrag.

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Ohne Versicherung fallen transparente Beratungskosten an, über die ich Sie vorher informiere.

Beraten Sie auch Arbeitgeber?

Ja. Ich unterstütze Arbeitgeber z. B. bei Vertragsgestaltung, Abmahnungen, Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen.

Bildquellennachweise: filmfoto|arturmarciniecphotos|thecorgi|freedomz| Canva.com

Kontakt und Terminvereinbarung

Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht oder wenn Sie einen Termin bei Ihrem auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber spezialisierten Anwalt, Rechtsanwalt Marcel Wack, vereinbaren möchten, kontaktieren Sie die Kanzlei bitte direkt – persönlich vor Ort oder bequem per Online Beratung.

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