Kündigungsfrist im Arbeitsrecht: Was Sie wissen müssen!
Möchten Sie Ihren Job kündigen oder wurde Ihnen selbst gekündigt? Dann stellt sich schnell die Frage nach der Kündigungsfrist.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die Kündigungsfrist im Arbeitsrecht:
Was ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigungserklärung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt. Sie gibt beiden Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die Möglichkeit, sich auf die neue Situation einzustellen.
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt grds. vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies gilt nach Ablauf der Probezeit. Während der Probezeit, die längstens sechs Monate dauern darf, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
Gibt es auch längere Kündigungsfristen?
Ja, die gesetzliche Kündigungsfrist kann durch Tarifvertrag oder einzelvertragliche Vereinbarung verlängert werden. Die Länge der verlängerten Kündigungsfrist richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Je länger der Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist, desto länger wird die Kündigungsfrist.
Wie muss eine Kündigung erklärt werden?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Kündigenden unterschrieben sein. Sie muss dem Empfänger zugehen. Der Zugang sollte durch ein Einwurf-Einschreiben erfolgen, um im streitfall den Zugang beweisen zu können.
Was ist bei einer außerordentlichen Kündigung zu beachten?
Eine außerordentliche Kündigung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, z.B. bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden.
Haben Sie Fragen zur Kündigungsfrist?
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Kündigungsfrist. Ich prüfe die Wirksamkeit Ihrer Kündigung oder der Kündigung Ihres Arbeitgebers und vertrete Ihre Interessen vor Gericht.
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Über den Autor
Rechtsanwalt Marcel Wack ist in Kirchhain tätig und spezialisiert auf Arbeitsrecht und Erbrecht. Er berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Privatpersonen bei Kündigungen, Arbeitsverträgen, Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzungen.
Mandanten aus Kirchhain und der Region vertrauen auf seine rechtssichere, verständliche und lösungsorientierte Beratung im Arbeitsrecht und Erbrecht – persönlich vor Ort oder online.

