Arbeitgeber zahlt Lohn nicht nach Kündigung
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Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nach Kündigung nicht? – Das können Sie tun

Sie haben gekündigt – doch Ihr Arbeitgeber zahlt den Lohn nach Kündigung nicht? Für viele Arbeitnehmer ist diese Situation ein echter Albtraum. Trotz geleisteter Arbeit bleibt das Gehalt aus. Egal, ob Sie selbst gekündigt haben oder Ihr Chef das Arbeitsverhältnis beendet hat – finanzielle Sorgen sind unnötig und belastend.

Arbeitgeber zahlt Lohn nach Kündigung nicht
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Sie müssen diese Situation nicht hinnehmen. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über Ihre Rechte, Ihre Lohnansprüche und erfahren, was Sie konkret tun sollten, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.

Das erwartet Sie:

  1. Ihre Leistungsansprüche nach einer Kündigung
  2. Arbeitgeber zahlt nicht – Was tun?
  3. Wie lange habe ich Zeit meinen Anspruch auf Lohnzahlung nach Kündigung durchzusetzen?
  4. Kündigungsschutzklage und die Auswirkungen auf ausstehende Lohnzahlungen
  5. Wie Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann
  6. Fazit
  7. FAQ

1. Ihre Leistungsansprüche nach einer Kündigung

Mit Abschluss eines Arbeitsvertrags entstehen wechselseitige Pflichten: Sie erbringen Ihre Arbeitsleistung, der Arbeitgeber zahlt die vereinbarte Vergütung.

Der Anspruch ergibt sich aus § 611 BGB sowie ergänzend aus § 614 BGB (Fälligkeit der Vergütung). Ihr Lohnanspruch besteht bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist – unabhängig von den Gründen der Kündigung.

Auch wenn der Arbeitgeber nach Kündigung nicht zahlt, bleiben Ihre Ansprüche bestehen:

  • offenes Gehalt
  • Überstunden
  • Provisionen Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG)
  • ggf. Resturlaub
  • Vergütung für geleistete Arbeitstage

Zahlt der Arbeitgeber nicht, liegt Zahlungsverzug vor. In solchen Fällen können Sie zusätzlich Verzugszinsen und unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Wichtig: Auch bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit kann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen.

2. Arbeitgeber zahlt nicht – Was tun?

Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, sollten Sie strukturiert vorgehen.

Schritt 1

Überprüfen Sie regelmäßig Ihr Konto auf eingehende Gehaltszahlungen. Fehler passieren, sind aber selten.

Es kann zu Fehlern in der Lohnabrechnung kommen, im Regelfall sind dies jedoch eingespielte Prozesse, sodass Sie reagieren müssen und nicht weiter abwarten dürfen.

Schritt 2

Reagieren Sie sofort, wenn Ihr Arbeitgeber nicht zahlt.

Ihre Mahnung sollte enthalten:

  • konkrete Forderung (z. B. Gehalt, Überstunden, Zulagen)
  • genaue Höhe der Forderung
  • klare Fristsetzung
  • Belege (z. B. Arbeitszeiten)

ersenden Sie das Schreiben idealerweise per Einschreiben.

Wichtig: Eine E-Mail allein reicht nicht aus.

Mit Zugang der Mahnung gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug.

Praxistipp: Formulieren Sie Ihre Zahlungsaufforderung direkt als Mahnung. Das erhöht den Druck und verbessert Ihre Position.

Gerade in solchen Fällen zeigt die Erfahrung: Ein Schreiben vom Rechtsanwalt erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Arbeitgeber erfahrungsgemäß schneller auf Mahnschreiben reagieren.

Verleihen Sie Ihrer Forderung zusätzlichen Nachdruck, indem Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Gern beraten wir Sie zum besten Vorgehen und unterstützen Sie bei der Erstellung des Schreibens.

Marcel Wack - Anwalt für Arbeitsrecht aus Kirchhain
Kontakt und Terminvereinbarung

Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Ausstehende Lohnzahlungen jederzeit gerne an mich. In einem persönlichen Gespräch begutachten wir gemeinsam Ihren individuellen Fall.

3. Wie lange habe ich Zeit meinen Anspruch auf Lohnzahlung nach Kündigung durchzusetzen?

Grundsätzlich haben Sie bis zu 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, Ihre Ansprüche auf ausstehende Zahlungen wie Lohn, Überstunden oder Provisionen durchzusetzen.

Ihr Arbeitsvertrag oder auch geltende Tarifverträge enthalten jedoch in den meisten Fällen kürzere Fristen, innerhalb derer Sie ihre Ansprüche geltend machen müssen. Diese Ausschlussfristen sind grundsätzlich rechtens, dürfen jedoch nicht zu kurz ausfallen.

Lassen Sie Ausschlussfristen ungenutzt verstreichen, ist der ehemalige Arbeitgeber berechtigt, Zahlungen zu verweigern. Nutzen Sie daher unsere Beratungsleistungen. Wir prüfen die vereinbarten Fristen, setzen etwaige Schreiben für Sie auf und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche nach Kündigung.

4. Kündigungsschutzklage und die Auswirkungen auf ausstehende Lohnzahlungen

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers gekündigt worden sein, empfiehlt sich in den meisten Fällen die Prüfung einer Kündigungsschutzklage durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Diese muss innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Im Zuge einer Kündigungsschutzklage kann parallel der Antrag auf Zahlung ausstehender Beträge gestellt werden. Es bedarf keiner gesonderten Aufforderung mehr und auch die Ausschlussfristen gelten in diesem Fall als eingehalten.

Sofern im Rahmen der Kündigungsschutzklage entschieden wird, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam war, muss der Arbeitgeber die Vergütung für den Zeitraum des Verfahrens nachzahlen. In diesem Fall erwerben Sie einen Lohnzahlungsanspruch, ohne eine Arbeitsleistung erbracht zu haben.

Anwalt Kündigungsschutzklage

Mehr zum Thema Kündigungsschutzklage lesen Sie in diesem Beitrag.

5. Wie Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann

Bleibt die Lohnzahlung nach einer Kündigung aus, stehen wir Ihnen als Anwälte für Arbeitsrecht beratend und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Wir nehmen Ihnen die Unsicherheit über die eigenen Rechte und prüfen Vertragsklauseln.

Aus unserer Erfahrung mahnen wir Sie, frühzeitig zu handeln. Ein Erstgespräch ist nicht bindend für eine weitere Zusammenarbeit.

Die Sorge und Unsicherheit betroffener Arbeitnehmer vor dem nächsten Schritt führt häufig dazu, dass zu lange abgewartet wird und dadurch wichtige Fristen versäumt werden.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht schafft Klarheit und Sicherheit. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Ihnen noch Ansprüche zustehen – sei es offener Lohn, Überstundenvergütung, Sonderzahlungen oder Urlaubsabgeltung. Ist die Kündigung vielleicht sogar unwirksam?

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung:

  • Erläuterung der Rechtslage
  • Ausschlussfristen sichern
  • Zahlungsaufforderung professionell durchsetzen
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung oder Kündigungsschutzklage

6. Fazit

  • Lohnanspruch bleibt auch nach Kündigung bestehen, unabhängig davon, wer gekündigt hat
  • zeitnahe Prüfung, ob der Lohn vollständig und korrekt gezahlt wurde erforderlich
  • ausstehende Zahlungen müssen schriftlich und fristgerecht eingefordert
  • Beachtung der Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag, ansonsten droht Anspruchsverlust
  • Kündigungsschutzklage kann Lohnansprüche sichern
  • ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft, Rechte durchzusetzen, Fristen zu wahren und Forderungen professionell geltend zu machen

7. FAQ

Habe ich Anspruch auf Lohn, wenn ich selbst gekündigt habe?

Ja. Solange Sie Ihre Arbeitsleistung erbringen oder von der Arbeit freigestellt sind, haben Sie Anspruch auf Gehaltszahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mein Gehalt nach der Kündigung nicht zahlt?

Sie sollten Ihren Arbeitgeber schriftlich und mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.

Wie lange kann ich meinen Lohn nach der Kündigung einfordern?

Grundsätzlich bis zu drei Jahre – sofern keine kürzeren Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sind.

Gilt mein Lohnanspruch auch bei einer fristlosen Kündigung?

Ja, bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen Ihr Lohn zu – auch bei fristloser Kündigung.

Sollte ich einen Anwalt einschalten, auch wenn es "nur" um einen Monatslohn geht?

Ja – gerade bei Lohnansprüchen lohnt sich anwaltliche Hilfe, da es oft um mehr geht (z. B. Überstunden, Prämien oder Ausschlussfristen).

Bildquellennachweis: photoschmidt | Canva.com

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Über den Autor

Rechtsanwalt Marcel Wack ist in Kirchhain tätig und spezialisiert auf Arbeitsrecht und Erbrecht. Er berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Privatpersonen bei Kündigungen, Arbeitsverträgen, Pflichtteilsansprüchen und Erbauseinandersetzungen.

Mandanten aus Kirchhain und der Region vertrauen auf seine rechtssichere, verständliche und lösungsorientierte Beratung im Arbeitsrecht und Erbrecht – persönlich vor Ort oder online.

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