Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Marcel Wack

Das Arbeitsrecht ist ein entscheidender Aspekt im Berufsleben und  stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dar. Als erfahrener Rechtsanwalt und Experte im Arbeitsrecht biete ich Ihnen effiziente Lösungen und kompetente Unterstützung in diesem Rechtsgebiet.

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als Arbeitnehmer?
  • Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber oder wurden Sie entlassen?
  • Fehlt die Zahlung von Lohn oder Überstunden?
  • Steht Ihnen eine Auseinandersetzung bezüglich einer Abmahnung oder eines Aufhebungsvertrags bevor?

Sollten diese oder andere Herausforderungen im Arbeitsrecht Ihre Situation beschreiben, zögern Sie nicht, sich an mich, Ihren Rechtsanwalt Marcel Wack, zu wenden.

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als Arbeitgeber?
  • Werden Sie als Arbeitgeber mit dem Fehlverhalten eines Mitarbeiters konfrontiert? 
  • Haben Sie Fragen zur korrekten Vorgehensweise bei einer Kündigung oder der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen?
  • Benötigen Sie Unterstützung bei der Gestaltung rechtskonformer Arbeitsverträge oder haben Sie Fragen zu aktuellen Gesetzesänderungen?

Als Ihre Rechtsstütze im Arbeitsrecht helfe ich Ihnen, optimale und gesetzeskonforme Entscheidungen für Ihr Unternehmen in Kirchhain und Umgebung zu treffen.

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Übersicht

Kündigung und Entlassung

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Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen

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Arbeitszeit und Überstunden

Diskriminierung und Gleichbehandlung

Arbeitsverletzungen und Sicherheit

Lohn

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Bei Fragen rund um das Arbeitsrecht oder um einen Termin bei Rechtsanwalt Marcel Wack zu vereinbaren, kontaktieren Sie die Kanzlei unmittelbar.

Kündigungsschutz und Vertretung vor Gericht

Kündigung Arbeitsverhältnis
Kündigung Arbeitsverhältnis

Das Wichtigste in Kürze:

Sie haben eine Kündigung bekommen und wissen nicht was zu tun ist?

Das wichtigste ist zunächst, sich zeitnah rechtlich beraten zu lassen.

Denn wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, hat nur drei Wochen Zeit das Arbeitsgericht anzurufen. Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung. Sollte diese Frist verstreichen, so ist eine Anrufung des Arbeitsgerichts nur in Ausnahmefällen zulässig.

Eine Kündigung kann aus vielen Gründen unwirksam sein. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Kündigungsschutz.

Der allgemeine Kündigungsschutz ist im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und im Unternehmen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann ist eine Kündigung immer unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Dies gilt bei:

  • personenbedingten Gründen
  • verhaltensbedingten Gründen oder
  • dringenden betrieblichen Erfordernissen

In diesem Fall muss eine Kündigung durch einen dieser Gründe begründet sein. Eine Kündigung ohne Grund ist ausgeschlossen. Daher sollten Sie Ihre Kündigung in jedem Fall überprüfen lassen.

Besonderer Kündigungsschutz besteht insbesondere für:

  • Schwangere
  • Elternzeit
  • Schwerbehinderte
  • Angehörigenpflege
  • Betriebsräte
  • Auszubildende

Zusammengefasst sind Kündigungen extrem fehleranfällig. Häufig werden Kündigungen zu schnell ausgesprochen und andere mildere Mittel nicht bedacht. 

Für Arbeitnehmer besteht oftmals die Möglichkeit die Zahlung einer Abfindung durchzusetzen.

Die Kosten von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten werden häufig von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Zögern Sie daher nicht, mich zu kontaktieren.

Marcel Wack - Anwalt für Arbeitsrecht aus Kirchhain
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Das neue Nachweisgesetz: Chancen und Risiken

Arbeitgeber sollten sorgfältig prüfen, ob die Anforderungen des Nachweisgesetzes eingehalten wurden.

Mit dem neuen Nachweisgesetz gelten erweiterte Anforderungen an Arbeitsverträge!

Mit Wirkung zum 1. August 2022 trat das neue Nachweisgesetz in Kraft. Es stärkt die Rechte der Arbeitnehmer und verpflichtet Arbeitgeber, die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten.

Was ist neu?

Das neue Gesetz erweitert die Informationspflichten des Arbeitgebers deutlich. Neben den bisherigen Angaben wie Arbeitsort, Arbeitszeit und Entgelt muss der Arbeitgeber nun auch Auskunft geben über:

  • Probezeit
  • Kündigungsschutz
  • Ruhe- und Pausenzeiten
  • Schichtsystem und Rhythmus
  • Überstundenanordnung
  • Fortbildungsansprüche
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Fristen und Formvorschriften

Der Arbeitgeber hat je nachdem, welche Angabe betroffen ist, vom ersten Tag der Arbeitsleistung bis zu einem Monat nach vereinbartem Beginn des Arbeitsverhältnisses Zeit, die Nachweise zu erbringen. Die Niederschrift muss schriftlich erfolgen und kann nicht elektronisch übermittelt werden.

Bußgelder bei Verstößen

Verstößt der Arbeitgeber gegen die Nachweispflichten, droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 €.

Chancen und Risiken

Arbeitnehmer profitieren vom neuen Gesetz, da sie nun mehr Klarheit und Rechtssicherheit über ihre Arbeitsbedingungen haben. 

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen des Gesetzes erfüllen, um Bußgelder zu vermeiden.

Handlungsempfehlungen

  • Arbeitnehmer: Fordern  Sie Ihren Arbeitgeber auf, die vereinbarten Arbeitsbedingungen  schriftlich niederzulegen und Ihnen auszuhändigen. Prüfen Sie die  Niederschrift sorgfältig und lassen Sie sich bei Fragen von einem  Rechtsanwalt beraten.
  • Arbeitgeber: Stellen Sie  sicher, dass Sie alle Anforderungen des Nachweisgesetzes erfüllen.  Erstellen Sie einen Musterarbeitsvertrag, der alle im Gesetz geforderten  Angaben enthält. Lassen Sie sich bei Fragen von einem Rechtsanwalt  beraten.

Fazit

Das neue Nachweisgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich mit den Regelungen des Gesetzes vertraut machen und ihre Rechte und Pflichten kennen.

Gerne berate ich Sie – als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – zum neuen Nachweisgesetz und den damit verbundenen Chancen und Risiken. Vereinbaren Sie zeitnah ein Beratungsgespräch mit meinem Büro.

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