Das Bild zeigt einen deutschen Rechtsauszug auf einem blauen Hintergrund mit Farbverlauf. Der von einem angesehenen Rechtsanwalt verfasste Text befasst sich mit der fristlosen Entlassung eines Geschäftsführers aufgrund illoyalen Verhaltens gegenüber dem Präsidenten des Vereins. Er zitiert ein konkretes Gerichtsurteil (BAG, Urteil vom 1.6.2017 – 6 AZR 720/15) und bietet einen Website-Link (www.
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Fristlose Kündigung der Geschäftsführerin eines Vereins

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die fristlose Kündigung einer Geschäftsführerin eines Vereins aufgrund illoyalen Verhaltens gegenüber dem Vereinspräsidenten wirksam sein kann.

Sachverhalt:

Die Klägerin war als Geschäftsführerin bei dem beklagten Verein beschäftigt. Nach Differenzen mit dem Vereinspräsidenten rief die Klägerin die Vereinsmitglieder zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit dem Ziel der Abwahl der Vereinsspitze auf.

Entscheidung:

Das BAG hat die fristlose Kündigung der Klägerin durch den Verein für wirksam erklärt. Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten der Klägerin eine schwere Pflichtverletzung darstellte und die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstörte.

Praxishinweis:

Die Entscheidung des BAG ist für Vereine und Verbände von Bedeutung, die mit illoyalem Verhalten von Geschäftsführern oder anderen leitenden Angestellten umgehen müssen. Das Gericht hat klargestellt, dass ein solches Verhalten eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

BAG, Urteil vom 1.6.2017 – 6 AZR 720/15

Volltext: https://openjur.de/u/2132523.html

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