Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit für Studenten
Der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit für Studenten aufgrund einer überlangen Studiendauer stellt keinen personenbedingten Kündigungsgrund dar. Der Arbeitnehmer ist weiterhin in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
Der Arbeitnehmer war seit 1990 als studentische Aushilfe beim Arbeitgeber im Bodendienst tätig. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis befristet und an den Nachweis eines fortwährenden ordentlichen Studiums gebunden ist.
Nachdem die Sozialversicherungsfreiheit für Studenten aufgrund einer überlangen Studiendauer weggefallen war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Kündigung unwirksam war. Der Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit stelle keinen personenbedingten Kündigungsgrund dar. Der Arbeitnehmer sei weiterhin in der Lage, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
BAG, Urteil vom 18. 1. 2007 - 2 AZR 731/05
Volltext: https://openjur.de/u/171248.html