Auf einem Bild ist ein deutscher Text auf blauem und grauem Hintergrund zu sehen. Der Text erklärt das Konzept der „Freistellung“, wonach Arbeitnehmer vom Arbeitgeber von der Arbeitspflicht freigestellt werden, aber weiterhin ihr Gehalt erhalten. Unten wird die Website „www.ra-wack.eu“ angezeigt, die eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfiehlt.
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Freistellung des Arbeitnehmers: Was Sie wissen müssen!

Sie wurden freigestellt? Dann sollten Sie Ihre Rechte kennen! In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die Freistellung im Arbeitsrecht.

Was ist eine Freistellung?

Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer einseitig vom Arbeitgeber von seiner Arbeitspflicht entbunden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommen muss, aber grundsätzlich weiterhin Anspruch auf seinen Lohn hat. Die Freistellung kann mit oder ohne Bezahlung erfolgen.

Wann ist eine Freistellung zulässig?

Eine Freistellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Betriebliche Gründe:  Wenn der Betrieb zum Beispiel stillgelegt wird oder Kurzarbeit  eingeführt wird, kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter freistellen.
  • Persönliche Gründe: In  einigen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch aus  persönlichen Gründen freistellen, zum Beispiel wenn er krank ist oder  eine Straftat begangen hat.
  • Verdacht auf ein Fehlverhalten: Wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer ein  Fehlverhalten begangen hat, kann er ihn freistellen, bis der Sachverhalt  geklärt ist.

Was muss der Arbeitgeber bei einer Freistellung beachten?

Der Arbeitgeber muss bei einer Freistellung einige formale und rechtliche Vorgaben beachten. Dazu gehört unter anderem:

  • Er muss den Arbeitnehmer schriftlich freistellen.
  • Er muss ihm den Grund für die Freistellung nennen.
  • Er muss ihm mitteilen, ob die Freistellung mit oder ohne Bezahlung erfolgt.
  • Er muss die Freistellung mit dem Betriebsrat abstimmen, wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert.

Was kann der Arbeitnehmer gegen eine Freistellung tun?

Wenn der Arbeitnehmer mit seiner Freistellung nicht einverstanden ist, kann er einige rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Er kann eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragen, um die Freistellung zu stoppen.
  • Er kann den Arbeitsvertrag fristlos kündigen.
  • Er kann Schadensersatz verlangen.

Sollten Sie freigestellt worden sein, so zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!

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