Dunkelblauer Hintergrund mit einem hellblauen Diagonalstreifen. Der deutsche Text lautet: „Sind Dienstreisen Arbeitszeit? Besteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Ausgleich von Fahrt- und Übernachtungskosten?“ Website-URL unten: www.ra-wack.eu. Stilvolles „MN“-Logo in der oberen linken Ecke mit Rechtsanwaltskompetenz.
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Dienstreisen: Ihre Rechte und Ansprüche als Arbeitnehmer

Dienstreisen sind ein wichtiger Bestandteil des Berufsalltags vieler Menschen. Doch was sind eigentlich die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit Dienstreisen? In diesem Blogpost möchte ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben.

Was sind Dienstreisen?

Dienstreisen sind Reisen, die zur Erledigung von unmittelbar übertragenen Arbeitsaufgaben außerhalb der Arbeitsstätte durchgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise im Inland oder Ausland stattfindet.

Sind Reisezeiten Arbeitszeit?

Ob Reisezeiten als Arbeitszeit gelten, lässt sich nicht generell beantworten. Dies hängt von den jeweiligen Einzelumständen des Falls ab. Grundsätzlich gilt jedoch, dass erforderliche Reisezeiten mit der für die eigentliche Tätigkeit vereinbarten Vergütung zu bezahlen sind, sofern nicht durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine gesonderte Vergütungsregelung hierfür eingreift.

Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag

Formulararbeitsverträge enthalten häufig Klauseln, wonach Reisezeiten mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten sein sollen. Diese Klauseln sind jedoch häufig unwirksam, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergibt, welche "Reisetätigkeit" von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll.

Reisekostenvergütung

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Reisekostenvergütung zur Abgeltung der dienstlich veranlassten Mehraufwendungen für genehmigte Dienstreisen. Dieser umfasst regelmäßig die Fahrt- und Übernachtungskosten sowie den Ausgleich für etwaige Verpflegungsmehraufwendungen.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Muss der Arbeitnehmer während der Reisezeiten keine Arbeitsleistung erbringen, steht dem Betriebsrat bei deren Anordnung durch den Arbeitgeber kein Mitbestimmungsrecht zu.

Rechtsberatung bei Dienstreisen

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit Dienstreisen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf! Ich kann Sie umfassend beraten und Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertreten.

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