Eine Grafik mit einem dunkelblauen und grauen diagonalen Hintergrund. In der Mitte steht in weißer Schrift: „Dein Arbeitsverhältnis kann durch eine Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Was genau ist eine Kündigung, welche Arten gibt es und welche Fristen musst du beachten?“ Rechtsanwalt www.ra-wack.eu ist ganz unten. Oben links befindet sich ein Logo mit den Buchstaben
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Kündigungsschutz: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Ein Arbeitsverhältnis kann durch eine Kündigung von beiden Seiten beendet werden. Doch was genau ist eine Kündigung, welche Arten gibt es und welche Fristen müssen beachtet werden?

In diesem Blogbeitrag kläre ich die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kündigung und geben Tipps, wie Sie sich als Arbeitnehmer schützen können.

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie muss schriftlich erfolgen und vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Man unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.

Ordentliche Kündigung:

Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist richtet sich grds. nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Außerordentliche Kündigung:

Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt mindestens vier Wochen. Sie kann durch eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag verlängert werden. Für Arbeitgeber gelten je nach Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses längere Kündigungsfristen.

Sonderfall: Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten grds. zwei Wochen.

Was tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie diese zunächst sorgfältig prüfen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt beraten.

Wichtig: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um gegen eine Kündigung Klage zu erheben. Die Klagefrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung.

Kündigungsschutz

Arbeitnehmer genießen in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt insbesondere für:

  • Schwangere
  • Mütter
  • Schwerbehinderte
  • Betriebsratsmitglieder

Fazit

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein komplexes Thema. Arbeitnehmer sollten sich daher über ihre Rechte und Pflichten informieren, um sich im Falle einer Kündigung zu schützen.

Haben Sie Fragen zum Thema Kündigung?

Gerne berate ich Sie individuell und kompetent. Kontaktieren Sie mich einfach per Telefon oder E-Mail.

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