Betriebsübung: Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten
Sie möchten mehr über die Betriebsübung erfahren und Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen? In diesem umfassenden Blogbeitrag beleuchten ichalle wichtigen Aspekte rund um die Betriebsübung und erkläre Ihnen, wann Sie einen Anspruch auf diese haben und wie Sie diesen geltend machen können.
Was ist eine Betriebsübung?
Eine Betriebsübung ist eine wiederkehrende Vergünstigung oder Leistung, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt und die nicht auf einem Gesetz, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung beruht. Durch die regelmäßige Gewährung dieser Leistung entsteht bei den Arbeitnehmern die berechtigte Erwartung, dass sie diese auch in Zukunft erhalten werden.
Wann entsteht eine Betriebsübung?
Damit eine Betriebsübung entsteht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Regelmäßige Wiederholung: Die Leistung oder Vergünstigung muss vom Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt gewährt werden. In der Regel ist eine 3-jährige Praxis erforderlich.
- Erwartbarkeit: Die Arbeitnehmer müssen berechtigterweise davon ausgehen können, dass die Leistung auch in Zukunft gewährt wird.
- Keine vertragliche Grundlage: Die Leistung darf nicht auf einem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung beruhen.
- Keine Freiwilligkeit: Die Leistung darf vom Arbeitgeber nicht freiwillig oder als einmalige Gefälligkeit gewährt werden.
Welche Leistungen können Gegenstand einer Betriebsübung sein?
Typische Beispiele für Leistungen, die Gegenstand einer Betriebsübung sein können, sind:
- Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumsgeld
- Freistellungen: Bezahlte Freistellungen zu besonderen Anlässen
- Sachleistungen: Gutscheine, Sachprämien
- Soziale Leistungen: Zuschüsse zu Kindergartengebühren, Fitnessstudio-Mitgliedschaft
Wie kann man den Anspruch aus einer Betriebsübung geltend machen?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Anspruch aus einer Betriebsübung haben, sollten Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber wenden. Dieser sollte Ihnen Auskunft darüber geben, ob eine Betriebsübung vorliegt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Kann der Arbeitgeber eine Betriebsübung abschaffen?
Ja, der Arbeitgeber kann eine Betriebsübung grundsätzlich abschaffen. Allerdings muss er dies in der Regel in einem angemessenen Zeitraum und unter Beachtung der Interessen der Arbeitnehmer tun.
Rechtsberatung bei Fragen zur Betriebsübung
Haben Sie Fragen zur Betriebsübung oder möchten Sie Ihren Anspruch auf eine bestimmte Leistung geltend machen? Dann sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihre Rechte vertreten.
Fazit
Die Betriebsübung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitsrechts, das den Arbeitnehmern zusätzliche Leistungen und Vergünstigungen sichern kann.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.