Eine blau-graue Grafik mit weißem Text zum Thema Kündigung und Beförderung macht deutlich, dass mit der Beförderung zum Geschäftsführer nicht automatisch das ursprüngliche Arbeitsverhältnis endet. Eine Kündigung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung, heißt es in einem BAG-Urteil vom 24.10.2013, Az. 2 AZR 1078/12. Rechtsanwalt-Link: www.ra-wack.eu.
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BAG, Urteil vom 24.10.2013 – 2 AZR 1078/12

Das BAG hat entschieden, dass die Beförderung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer nicht automatisch die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses zur Folge hat.

Im konkreten Fall war der Arbeitnehmer bei der Arbeitgeberin, einer Spitzenorganisation der Betriebskrankenkassen, seit 1989 beschäftigt. Der Arbeitgeber gründete mit anderen Krankenkassen die B GmbH, deren Geschäftsführer der Arbeitnehmer wurde.

Der Geschäftsführerdienstvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und der B GmbH enthielt keine ausdrückliche Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Arbeitgeberin. Das BAG hat daher entschieden, dass das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitgeberin nicht wirksam beendet wurde.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberin war daher unwirksam.

Fazit

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch seine Beförderung zum Geschäftsführer erfordert eine ausdrückliche Regelung im Geschäftsführerdienstvertrag.

Praxishinweis

Bei der Gestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen sollte daher darauf geachtet werden, dass die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses ausdrücklich geregelt ist.

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