Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht? - Das können Sie nach einer Kündigung tun
Sie haben gekündigt – doch Ihr Lohn bleibt aus. Für viele Arbeitnehmer ist das ein Albtraum: Trotz geleisteter Arbeit zahlt der Arbeitgeber das vereinbarte Gehalt nicht. Egal ob Sie selbst das Arbeitsverhältnis gekündigt haben oder gekündigt wurden – das Leben geht weiter und finanzielle Sorgen sind zusätzlich belastend und unnötig.

Sie müssen diese Situation nicht einfach hinnehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben, wie Sie vorgehen sollten, wenn der Lohn nach einer Kündigung nicht gezahlt wird und welche rechtlichen Schritte möglich sind, um zu Ihrem Geld zu kommen.
Das erwartet Sie:
- Ihre Leistungsansprüche nach einer Kündigung
- Ihr Arbeitgeber zahlt nicht - So sollten Sie reagieren
- Wie lange habe ich Zeit meinen Anspruch auf Lohnzahlung nach Kündigung durchzusetzen?
- Kündigungsschutzklage und die Auswirkungen auf ausstehende Lohnzahlungen
- Wie Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann
- Fazit
- FAQ
1. Ihre Leistungsansprüche nach einer Kündigung
Mit Abschluss eines Arbeitsvertrages verpflichten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer Vielzahl wechselseitiger Rechte und Pflichten. Dazu gehört auch, dass Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitsleistung erbringen und im Gegenzug durch den Arbeitgeber vergütet werden. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 611 BGB und gilt in Verbindung mit Ihrem Arbeitsvertrag bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Die Verpflichtung zur Lohnzahlung trifft Ihren Arbeitgeber also auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde.
Die Gehaltszahlung erfolgt im Regelfall monatlich und endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Unerheblich für Ihren Anspruch auf Lohnzahlung ist der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sollten Sie fristlos entlassen worden sein, wirkt dies analog zur ordentlichen Kündigung auf das Ende Ihres Anspruchs auf Lohnzahlung, nicht jedoch auf Ihren Zahlungsanspruch bis zum Austrittszeitpunkt.
Zahlt Ihr Arbeitgeber den vereinbarten Lohn nicht, gerät er in Zahlungsverzug.
Vorausgeschickt: Ihre Rechtsposition als Arbeitnehmer ist stark. Sie haben auch mit Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Lohnzahlung, etwaige Überstunden, Zulagen für Nacht- und Feiertagsarbeit oder Provisionsansprüche, die sich aus bereits geleisteter Arbeit ergeben.
2. Ihr Arbeitgeber zahlt nicht - So sollten Sie reagieren
So sollten Sie vorgehen, wenn Ihr Arbeitgeber die Ihnen zustehenden Zahlungen verweigert:
Schritt 1
Prüfen Sie regelmäßig und zeitnah Ihr Gehaltskonto auf eingehende Zahlungen.
Es kann zu Fehlern in der Lohnabrechnung kommen, im Regelfall sind dies jedoch eingespielte Prozesse, sodass Sie reagieren müssen und nicht weiter abwarten dürfen.
Schritt 2
Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auf.
Diese Aufforderung muss unbedingt schriftlich und handsigniert noch vor Ablauf der Ausschlussfristen erfolgen. Achtung – eine Mail ist nicht ausreichend.
Die Zahlungsaufforderung muss enthalten:
- Grund der Forderung (z.B. offene Gehaltszahlung, Überstundenvergütung, Zulagenzahlung)
- Höhe der Forderung mit Belegen (z.B. Arbeitszeitenstatistik)
- Zahlungsaufforderung mit Frist
Praxistipp: Unser besonderer Tipp für die Praxis lautet, die Zahlungsaufforderung sofort als Mahnung zu formulieren. Sollte Ihr Arbeitgeber der Zahlung nicht nachkommen, gerät er automatisch in Zahlungsverzug. Sie können im Gegenzug Verzugszinsen und den Ersatz weiterer Verzugskosten geltend machen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Arbeitgeber erfahrungsgemäß schneller auf Mahnschreiben reagieren.
Verleihen Sie Ihrer Forderung zusätzlichen Nachdruck, indem Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Gern beraten wir Sie zum besten Vorgehen und unterstützen Sie bei der Erstellung des Schreibens.
Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Ausstehende Lohnzahlungen jederzeit gerne an mich. In einem persönlichen Gespräch begutachten wir gemeinsam Ihren individuellen Fall.
3. Wie lange habe ich Zeit meinen Anspruch auf Lohnzahlung nach Kündigung durchzusetzen?
Grundsätzlich haben Sie bis zu 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, Ihre Ansprüche auf ausstehende Zahlungen wie Lohn, Überstunden oder Provisionen durchzusetzen.
Ihr Arbeitsvertrag oder auch geltende Tarifverträge enthalten jedoch in den meisten Fällen kürzere Fristen, innerhalb derer Sie ihre Ansprüche geltend machen müssen. Diese Ausschlussfristen sind grundsätzlich rechtens, dürfen jedoch nicht zu kurz ausfallen.
Lassen Sie Ausschlussfristen ungenutzt verstreichen, ist der ehemalige Arbeitgeber berechtigt, Zahlungen zu verweigern. Nutzen Sie daher unsere Beratungsleistungen. Wir prüfen die vereinbarten Fristen, setzen etwaige Schreiben für Sie auf und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche nach Kündigung.
4. Kündigungsschutzklage und die Auswirkungen auf ausstehende Lohnzahlungen
Sollte Ihr Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers gekündigt worden sein, empfiehlt sich in den meisten Fällen die Prüfung einer Kündigungsschutzklage durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Diese muss innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Im Zuge einer Kündigungsschutzklage kann parallel der Antrag auf Zahlung ausstehender Beträge gestellt werden. Es bedarf keiner gesonderten Aufforderung mehr und auch die Ausschlussfristen gelten in diesem Fall als eingehalten.
Sofern im Rahmen der Kündigungsschutzklage entschieden wird, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam war, muss der Arbeitgeber die Vergütung für den Zeitraum des Verfahrens nachzahlen. In diesem Fall erwerben Sie einen Lohnzahlungsanspruch, ohne eine Arbeitsleistung erbracht zu haben.
Mehr zum Thema Kündigungsschutzklage lesen Sie in diesem Beitrag.
5. Wie Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann
Bleibt die Lohnzahlung nach einer Kündigung aus, stehen wir Ihnen als Anwälte für Arbeitsrecht beratend und zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Wir nehmen Ihnen die Unsicherheit über die eigenen Rechte und prüfen Vertragsklauseln.
Aus unserer Erfahrung mahnen wir Sie, frühzeitig zu handeln. Ein Erstgespräch ist nicht bindend für eine weitere Zusammenarbeit.
Die Sorge und Unsicherheit betroffener Arbeitnehmer vor dem nächsten Schritt führt häufig dazu, dass zu lange abgewartet wird und dadurch wichtige Fristen versäumt werden.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht schafft Klarheit und Sicherheit. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Ihnen noch Ansprüche zustehen – sei es offener Lohn, Überstundenvergütung, Sonderzahlungen oder Urlaubsabgeltung. Ist die Kündigung vielleicht sogar unwirksam?
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung:
- Erläuterung der Rechtslage
- Ausschlussfristen sichern
- Zahlungsaufforderung professionell durchsetzen
- Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung oder Kündigungsschutzklage
6. Fazit
- Lohnanspruch bleibt auch nach Kündigung bestehen, unabhängig davon, wer gekündigt hat
- zeitnahe Prüfung, ob der Lohn vollständig und korrekt gezahlt wurde erforderlich
- ausstehende Zahlungen müssen schriftlich und fristgerecht eingefordert
- Beachtung der Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag, ansonsten droht Anspruchsverlust
- Kündigungsschutzklage kann Lohnansprüche sichern
- ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft, Rechte durchzusetzen, Fristen zu wahren und Forderungen professionell geltend zu machen
7. FAQ
Habe ich Anspruch auf Lohn, wenn ich selbst gekündigt habe?
Ja. Solange Sie Ihre Arbeitsleistung erbringen oder von der Arbeit freigestellt sind, haben Sie Anspruch auf Gehaltszahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mein Gehalt nach der Kündigung nicht zahlt?
Sie sollten Ihren Arbeitgeber schriftlich und mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
Wie lange kann ich meinen Lohn nach der Kündigung einfordern?
Grundsätzlich bis zu drei Jahre – sofern keine kürzeren Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sind.
Gilt mein Lohnanspruch auch bei einer fristlosen Kündigung?
Ja, bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht Ihnen Ihr Lohn zu – auch bei fristloser Kündigung.
Sollte ich einen Anwalt einschalten, auch wenn es "nur" um einen Monatslohn geht?
Ja – gerade bei Lohnansprüchen lohnt sich anwaltliche Hilfe, da es oft um mehr geht (z. B. Überstunden, Prämien oder Ausschlussfristen).
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