Direktionsrecht: Was Arbeitgeber wissen müssen
In Deutschland regelt das Direktionsrecht (§ 106 GewO) die Befugnis des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern Weisungen bezüglich der Arbeitsleistung zu erteilen. Dies umfasst Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Direktionsrecht, inklusive seiner Grenzen und Rechtsfolgen bei unbilligen Weisungen.
I. Begriff und Grenzen des Direktionsrechts
Ist die vom Arbeitnehmer zu erbringende Tätigkeit im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig beschrieben, kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen. Dabei muss er jedoch die Grenzen des Direktionsrechts beachten. Diese ergeben sich aus:
- Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nur die im Arbeitsvertrag festgelegten Aufgaben zuweisen. Eine Veränderung des Tätigkeitsbereichs kann er nur einvernehmlich oder durch eine Änderungskündigung herbeiführen.
- Billiges Ermessen: Die Ausübung des Direktionsrechts muss billigem Ermessen entsprechen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen muss.
- Gesetzliche Vorschriften: Der Arbeitgeber darf keine Weisungen erteilen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Konkretisierung der Arbeitspflichten
Arbeitgeber können die Arbeitspflichten des Arbeitnehmers durch Weisungen konkretisieren. Dies bedeutet, dass sie ihm z. B. genau vorschreiben können, welche Aufgaben er zu erledigen hat, wann und wo er diese zu erledigen hat und wie er sie zu erledigen hat.
II. Umfang und Ausübung des Direktionsrechts
Das Direktionsrecht erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- Art der Arbeitsleistung: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer vorschreiben, welche Aufgaben er zu erledigen hat.
- Ort der Arbeitsleistung: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer vorschreiben, wo er seine Arbeit zu verrichten hat.
- Zeit der Arbeitsleistung: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer vorschreiben, wann er seine Arbeit zu verrichten hat.
- Leistungssichernde Verhaltenspflichten: Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen, die zur Sicherung der Arbeitsleistung notwendig sind, z. B. Weisungen zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder zur Zusammenarbeit mit anderen Arbeitnehmern.
Beschränkungen des Direktionsrechts
Das Direktionsrecht ist jedoch nicht grenzenlos. Es darf nicht dazu verwendet werden, den Arbeitnehmer zu schikanieren oder seine Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
III. Rechtsfolgen einer unbilligen Weisung und Notfälle
Ist eine Weisung unbillig, ist sie für den Arbeitnehmer nicht verbindlich. Er kann die Weisung verweigern, ohne dass der Arbeitgeber deshalb zur Kündigung berechtigt ist.
Notfälle
In Notfällen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch Aufgaben übertragen, die nicht zu seinem Tätigkeitsbereich gehören. Dies gilt z. B., wenn es zu einem plötzlichen Personalausfall kommt oder wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.
Fazit
Das Direktionsrecht ist ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um die Arbeitsleistung ihrer Arbeitnehmer zu steuern. Es ist jedoch wichtig, dass die Grenzen des Direktionsrechts beachtet werden und dass die Weisungen des Arbeitgebers billig und angemessen sind.
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