Das Bild zeigt Text in deutscher Sprache auf einem neutralen blauen und grauen Hintergrund sowie das Logo „MN“ in der oberen linken Ecke. Im Text heißt es: „Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, einen Änderungsvertrag zu unterschreiben …“ Unter dem Text finden Sie den Website-Link für Rechtsanwaltsdienstleistungen: www.ra-wack.eu.
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Änderungsvertrag: So schützen Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer!

Was ist ein Änderungsvertrag?

Ein Änderungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den bestehenden Arbeitsvertrag abändert. Dies kann zum Beispiel geschehen, um die Arbeitszeit, das Gehalt oder den Arbeitsort zu ändern.

Wann ist ein Änderungsvertrag notwendig?

Ein Änderungsvertrag ist immer dann notwendig, wenn der Arbeitgeber die Vertragsänderung nicht im Wege seines Direktionsrechts durchsetzen kann. Das Direktionsrecht erlaubt dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen, die den Inhalt, Ort oder die Zeit der Arbeitsleistung betreffen. Allerdings sind die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung beschränkt.

Muss ich einen Änderungsvertrag unterschreiben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Änderungsvertrag zu unterschreiben. Der Arbeitgeber kann Ihnen zwar eine Änderung des Arbeitsvertrags anbieten, aber Sie sind nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Schweigen Sie zu einer Ihnen angebotenen Änderung, bedeutet dies grundsätzlich deren Ablehnung.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Änderungsvertrag nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit dem Änderungsvertrag nicht einverstanden sind, sollten Sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Sie können auch versuchen, mit dem Arbeitgeber über eine andere Vertragsänderung zu verhandeln. Lehnt der Arbeitgeber den Abschluss eines neuen Änderungsvertrags ab, muss er die beabsichtigte Vertragsänderung durch eine Änderungskündigung durchsetzen.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich vor Unterzeichnung eines Änderungsvertrags unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten.
  • Ein Änderungsvertrag sollte schriftlich geschlossen werden und klar und unmissverständlich formuliert sein.
  • Achten Sie darauf, dass die im  Änderungsvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen nicht gegen  höherrangiges Recht (Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung)  verstoßen.
  • Sie können den Änderungsvertrag jederzeit  anfechten, wenn Sie durch widerrechtliche Drohung oder arglistige  Täuschung zum Abschluss des Vertrages bestimmt wurden.

Rechtsanwaltliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass Sie bei der Änderung Ihres Arbeitsvertrags nicht benachteiligt werden.

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