Grundbegriffe des Erbrechts
Das Erbrecht regelt, wie nach dem Ableben einer Person deren Vermögen auf die Erben übertragen wird. Die Rolle eines Erbrecht Anwalts in Kirchhain ist es, Klarheit in diesen komplexen Prozess zu bringen.
Zunächst einmal ein kurzer Überblick über die grundlegendsten Begriffe:
- Erbfall
Mit dem Tode eines Menschen endet dessen Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. In diesem Sinne kann der Mensch also nicht mehr Eigentümer einer Sache sein. - Erbe
Erbe sind diejenigen, die als neue Träger der Rechte und Pflichten des Verstorbenen (des Erblassers) eintreten. - Erbschaft
Das zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch vorhandene Vermögen stellt die Erbschaft dar. Dazu gehören sowohl das noch vorhandene Aktivvermögen, als auch die noch vorhandenen Forderungen gegen den Erblasser. - Erbfähigkeit
Mit dem Tod eines Menschen geht dessen noch Vorhandenes Vermögen auf die Erben über. Dabei stellt die Erbfähigkeit bestimmte Anforderungen an die Erben. Ein Erbe kann dementsprechend jede Person sein. Ein Tier oder eine Sache kann allerdings nicht Erbe einer Person sein. Firmen oder Unternehmen können insofern Erbe einer Person sein, als dass ihnen als juristische Personen die Erbfähigkeit zugewiesen wird. - Verwandte
Personen sind mit einander Verwandt, wenn die eine Person von der anderen abstammt, oder wenn sie von derselben dritten Person abstammen. Für das Erbrecht spielt allerdings nicht nur eine blutsmäßige Verwandtschaft eine Rolle. So kann auch eine rechtliche Verwandtschaft durch die Annahme als Kind (§§ 1741 ff. BGB) entstehen, obwohl keine Blutsverwandtschaft besteht.
Die Komplexität des Erbrechts offenbart sich beim Erstellen eines Testaments, der Ermittlung des Pflichtteils, der Regelung von Vermächtnissen, der Entscheidung über die Ausschlagung einer Erbschaft und der Erbauseinandersetzung zwischen mehreren Erben.
Ein versierter Anwalt für Erbrecht in Kirchhain kann bei diesen Aspekten professionelle Unterstützung bieten.